Stundenlohn für Babysitter

Angemessene Bezahlung - Verhandlungssache mit Grundregeln

Kaum etwas in der Welt ist umsonst. Auch die Betreuung Ihres wertvollsten Schatzes hat seinen Preis. Für Jugendliche und Studenten ist Babysitting ein Nebenverdienst, für Eltern ein zusätzlicher finanzieller Belastungspunkt.

Die Bezahlung von Babysittern ist dabei grundsätzlich Verhandlungs-
sache und wird individuell ausgehandelt. Regionale Unterschiede spielen bei der Frage nach der Höhe des Stundenlohnes ebenso eine Rolle wie die finanzielle Situation der Eltern.



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    Auch das Alter des Babysitters sowie die zu erledigenden Aufgaben und der Anspruch in der Betreuung sind von Belang. Tageszeit und Ausbildungsstand des Babysitters lassen den Stundenlohn nochmals variieren.

    Dabei gilt, dass teuer nicht automatisch gut und günstig nicht automatisch schlecht ist. Einige sehr junge Babysitter beispielsweise arbeiten schon für drei bis vier Euro die Stunde. Im heranwachsenden Jugendlichenalter, also von 16 bis 18 Jahren ist ein Stundenlohn von fünf bis acht Euro die Stunde üblich. In Ballungsgebieten wie Hamburg oder München werden vereinzelt sogar 10-15 Euro pro Stunde verlangt und – abhängig vom Qualifizierungsgrad des Babysitters – auch gezahlt.

    Übernimmt das Babysitting eine Tagesmutter und findet es regelmäßig über einen längeren Zeitraum statt, ist Bezahlung pro Stunde meist geringer. Üblich sind hierbei Stundensätze von 3,50 – 4,50 Euro oder Tagessätze von 20,- Euro.

    Definitiv nicht verhandelbar ist die Frage nach der Sicherheit und der Versicherung für den Babysitter. Unfälle bei der Betreuung oder auf dem Weg zum Sittertermin können nie ausgeschlossen werden. Schließlich hat man es mit Kindern zu tun. Die Eltern des zu betreuenden Kindes sollten entsprechend dafür sorgen, dass der Babysitter gesetzlich unfallversichert ist. Die Haftpflichtversicherung übernimmt diesen Schutz. Babysitter gelten hierbei ebenso wie Au-Pair-Mädchen und Jungen als „Haushaltshilfen“, welche gegen Bezahlung Kinder betreuen. Innerhalb einer Woche müssen sie beim zuständigen Unfallversicherungsträger gegen einen geringen Jahresbeitrag gemeldet sein.

    Für die Versicherung des Arbeitsweges gibt es den „Haushaltsscheck“. „Das ist ein Formular, das es bei der Minijob-Zentrale gibt“, so Matthias Triebel vom Bundesverband der Unfallkassen in München.

    Auch sollte der Babysitter selbst eine erweiterte Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die normale Haftpflichtversicherung greift nämlich nicht, da es sich um „Betreuung im Auftrag“ und „gegen Entgeld“ handelt.

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