Vergiftung und Verätzungen

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Vergiftungen und Verätzungen

Die möglichen Symptome, die in Folge einer Vergiftung auftreten können, reichen von Übelkeit, Erbrechen und Durchfall bis hin zu Schwindel, Bewusstseinstrübung und Atemstillstand, um nur einige zu nennen.

Wie Sie sich im Fall einer Vergiftung richtig verhalten, zeigt der folgende Maßnahmen-Katalog:

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Vergiftungen

  • Überprüfen Sie Bewusstsein, Atmung und Kreislauf des Kindes und führen Sie ggf. lebensrettende Sofortmaßnahmen durch (stabile Seitenlage, Beatmung, Herzdruckmassage)
  • Alarmieren Sie den Rettungsdienst
  • Rufen Sie den Giftnotruf an
  • Decken Sie das Kind warm zu
  • Beruhigen Sie das Kind und bleiben Sie bei ihm
  • Geben Sie dem Kind nichts zu trinken, besonders keine Milch (durch die chemischen Eigenschaften der Milch gelangt das Gift noch schneller in den Blutkreislauf). Warten Sie diesbezüglich auf die Anweisungen eines Fachmanns (Arzt, Berater der Giftnotrufzentrale)
  • Führen Sie ein Erbrechen nicht herbei, bevor Sie nicht mit einem Arzt bzw. der Giftnotrufzentrale Rücksprache gehalten haben
  • Bei Störungen des Bewusstseins des Kindes dürfen Sie auf keinen Fall ein Erbrechen herbeiführen, da akute Erstickungsgefahr besteht
  • Erbricht das Kind von sich aus, leisten Sie ihm Unterstützung
  • Vorsicht bei Vergiftungen durch Schädlingsbekämpfungsmittel: Da es sich hier um so genannte Kontaktgifte handelt, sind Sie selbst gefährdet. Fassen Sie das Kind in diesem Fall nur mit Handschuhen an. Beatmet werden darf das Kind aus dem selben Grund nur mit einem speziellen Gerät.

    Maßnahmen bei Verätzungen

  • Entfernen Sie die Kleidungsstücke, die von der ätzenden Substanz mit betroffen sind
  • Seien Sie vorsichtig, dass Sie sich nicht selbst verätzen, tragen Sie wenn möglich säurefeste Handschuhe
  • Spülen Sie die betroffenen Körperstellen sofort und gründlich (mehrere Minuten lang) unter fließendem handwarmem Wasser
  • Verbinden Sie die Wunde möglichst keimfrei
  • Rufen Sie den Notdienst an

Quelle und weiterführende Informationen: www.notfall-abc.de