Betreuungsvertrag

Zur Sicherheit schriftlich

Endlich ist es soweit: Die wichtigsten Punkte der Kindertagespflege sind mit der Tagesmutter oder dem Tagesvater besprochen. Jetzt ist der richtige Moment, um Fragen wie Versicherung, Bezahlung und Urlaub, Erziehungsmethoden und Umgangsstil zu beantworten und ggf. zusammen mit einigen weiteren Nebenabreden auf ein Stück Papier zu bringen.

Wie alle menschlichen Beziehungen lassen sich das Vertrauen einerseits und die sichere Seite andererseits auf ganz unterschiedlichen Ebenen verankern. Auch wenn das Verhältnis noch so unproblematisch erscheint: Das Verhalten von Kindern ist oft schwer voraussehbar und auch Tagesmütter sind nur Menschen, die Fehler machen können. Bevor es zur Auseinandersetzung um Schäden oder Zuständigkeiten kommt, sollte man die wichtigsten Punkte in einem gültigen Vertrag regeln. So lässt es sich beruhigt arbeiten und loslassen. Der Vertrag kann als Arbeitsvertrag ausgestaltet sein, falls die Tagesmutter angestellt wird, oder als Dienstvertrag, wenn sie selbständig tätig ist.

Wichtigste Vertragspunkte mit der Tagesmutter

Ein Überblick über die typischen und wichtigsten Gesichtspunkte eines Betreuungsvertrages soll helfen, die Betreuungsbeziehung mit der Tagesmutter auch auf rechtlich sichere Beine zu stellen.

  • Betreuungszeiten: Tageszeiten sowie die Gesamtbetreuungszeit
  • Ausnahmefälle wie Nachtzeiten, Wochenenden und Feiertage
  • Alle Grunddaten der Eltern, Tagesmutter/-vater, des betreuten Kindes
  • Bezahlung: Stunden- oder Pauschallohn, Bezahlung bei Mehrarbeit, Urlaubsgeld
  • Bezahlung nach oder vor der Betreuungsleistung?
  • Sämtliche Regelungen hinsichtlich der Urlaubs- und Ferienzeiten
  • Sonstige Vereinbarungen: Ernährung bei Allergien, Vollmachten für Arztbesuche und Abholberechtigte
  • Umgang mit Allergenen oder Verletzungen
  • sonstige ganz individuelle Vereinbarungen

Vordrucke gibt es beim Jugendamt

Wer sich beim Formulieren schwer tut, kann sich beim zuständigen Jugendamt auch passende Vordrucke besorgen, in die man natürlich Zusatzpunkte und Nebenabreden als sonstige Vereinbarungen mit aufnehmen kann. Zuletzt folgt die Unterschrift von Eltern, Tagesmutter oder Tagesvater und gegebenenfalls auch vom Jugendamt. Grundsätzlich muss der Betreuungsvertrag keine besondere Form haben, oft ist es aber einfacher, eine fertige Vorlage zu nutzen: Man spart Schreibarbeit und vermeidet Lücken, die später zu Unklarheiten und Auseinandersetzungen führen können.

Weitere Auskünfte zum Vertragsinhalt erteilt das Jugendamt des Wohnsitzes.

Sonja Leibinger