Betreuungskosten

Was kostet eine Tagesmutter?

Ausgangspunkt bei dieser Frage war die Situation einer Mutter, die berufstätig und vielleicht alleinerziehend ist und ihr Kind nicht von der Familie betreuen lassen kann. Auch eine KiTa ist für sie vielleicht nicht die passende Lösung, weil Betreuungszeiten oder Altersgruppen eingeschränkt sind. Die Kindertagespflege wäre hier also die richtige Betreuungsform, vor allem, wenn es um ein unter dreijähriges Kind geht. Aber scheitert das Ganze nicht an den Kosten?

Was kostet eine Tagesmutter?

Darauf gibt es eine klare Antwort: Das kommt darauf an. Genauer: Auf die Region, auf das Gesamteinkommen der Eltern, auf die Anzahl der Kinder und die Betreuungszeiten. Die Sätze für eine Tagesmutter sind oft sogar sehr unterschiedlich und lassen sich nicht pauschal überblicken.

In manchen Köpfen hat sich bei der Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld die Vorstellung verankert, es mit horrenden Kosten wie bei Hollywoods Promi-Nachwuchs zu tun zu haben, was allenfalls Angehörige des Geldadels oder von Königshäusern für diese Wahl der Kinderbetreuung prädestiniere.

Man kann beinahe sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Auch Eltern mit sehr geringem Einkommen können sich eine Tagesmutter leisten. Haben sie einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt gestellt, ersetzt dieses der Tagesmutter die entstandenen Aufwendungen direkt und – abhängig von ein paar anderen Faktoren – bleiben der Mutter oder den Eltern oft nur geringe Kosten. Meist findet sich in den Satzungen des Landkreises auch eine Bestimmung, wonach in Härtefällen die Kosten sogar ganz erlassen werden.

Was kostet ein Kindermädchen?

Kindermädchen und Tagesmütter sind ganz unterschiedliche Betreuungsformen. Wichtigster Unterschied ist hier, dass das Kindermädchen Tätigkeiten in einem privaten Haushalt übernimmt, die in der Regel Familienangehörige ausführen. Hier sind die Honorare frei aushandelbar. Es werden durchaus auch monatliche Kosten um die 1500 Euro verlangt und gezahlt, vorausgesetzt, man wohnt nicht gerade in Hollywood.

Seit April 2003 werden Minijobs bis zu 400 Euro/Monat im Haushalt besonders gefördert. Sind die Kriterien hierfür erfüllt, gelten geringere Abgaben- und Steuersätze für die Eltern als Arbeitgeber. Darüber hinaus gibt es individuell verschiedene Möglichkeiten, die Betreuung bei der Steuer abzusetzen.

Was kostet ein Babysitter?

Es ist schwierig, verlässliche Zahlen zu nennen. Ein minderjähriger Babysitter wird günstiger sein als ein erwachsener, eine qualifizierte Kraft (Krankenschwester oder Erzieherin) teurer als ein Laien – Babysitter. Auch die Wohnortnähe, Anzahl und Alter der betreuten Kinder sowie die Tageszeit werden hier eine entscheidende Rolle spielen. Ganz grob lassen sich hier Kosten zwischen etwa 5 bis 10 Euro pro Stunde als Stundenlohn für Babysitter veranschlagen.

Was kostet ein Krippenplatz?

Hier lässt sich grob festhalten, dass ein qualitativ gut ausgestatteter Tagespflegeplatz immer noch günstiger als ein Krippenplatz ist. Für eine erste Information lässt sich sagen, dass man für einen Betreuungplatz mit mindestens 150 Euro monatlich rechnen muss. Es gibt aber auch Gemeinden, die bis zu 300 Euro verlangen.

Anders sieht die Situation im Land Berlin aus: Ab 2010 sind KiTas bis zwei Jahre vor der Einschulung kostenfrei, ab 2011 sogar drei Jahre. Eltern müssen also nur noch den monatlichen Verpflegungsanteil bezahlen – das sind derzeit 23 Euro pro Kind. Mit dieser Regelung sind bessere Voraussetzungen dafür geschaffen, Familie und Beruf miteinander zu verbinden und allen Kindern Zugang zu KiTas zu ermöglichen.

Wie setzt sich das Honorar der Tagesmutter zusammen?

Die Tagesmutter erhält vom Jugendamt eine laufende Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII. Die Höhe dieser Geldleistung wird vom Jugendamt festgelegt, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt. Was bedeutet das für den eigenen Kostenbeitrag der Eltern? Bisher hat man es nicht mit klaren Zahlen zu tun, sondern mit vagen Kenngrößen und man hat das Bedürfnis, endlich einmal einen Nagel in all die Begriffswolken des Gesetzeswortlautes zu schlagen.

Mit dem Nagel in die Wolke: Konkrete Zahlen

Im Prinzip ist es so, dass das Jugendamt die Kosten für die Tagespflege des Kindes übernimmt und die Eltern – je nach finanzieller und familiärer Situation – einen mehr oder weniger geringen Kostenbeitrag ans Jugendamt zahlen. Wie hoch der Kostenbeitrag der Eltern ist, erhält man per Bescheid mitgeteilt. Jedes Jugendamt wird einen direkten Ansprechpartner für die Berechnung der Höhe des Kostenbeitrages haben und sich auch vorab um klare Auskunftserteilung bemühen. Es kann jedoch durchaus sein, dass die Kosten für die Tagesmutter aufgrund des eigenen Einkommens höher liegen als dies bei einem Krippenplatz der Fall wäre.

Dieses Verfahren läuft natürlich nicht bei selbst organisierten Tagespflegeverhältnissen. Hier handeln Eltern und Tagespflegeperson den Preis für die Leistung frei aus. Eine verlässliche Aussage über die Höhe der gezahlten Honorare ist nicht möglich – es werden jedoch meist um die drei bis sieben, manchmal sogar neun Euro pro Stunde verlangt und gezahlt. Man sollte hier eine für beide Seiten tragbare Lösung anstreben.

Kostenbeitragstabelle für Kindertagespflege

Um etwas mehr Klarheit in die gewölbten Begriffsdächer zu bekommen, empfiehlt es sich, eine Kostenbeitragstabelle für Kindertagespflege anzufordern, und zwar vom Landkreis respektive der kreisfreien Stadt, falls man in einer solchen wohnt. Die Beitragssätze werden meist durch Satzung festgelegt und können beispielsweise auch bestimmen, dass für ein zweites Kind nur die Hälfte, für jedes weitere Kind gar kein Kostenbeitrag erhoben wird. Klarheit bringt hier nur die Nachfrage beim Jugendamt des Wohnortes. Anhand der Tabelle lassen sich ganz leicht konkrete Zahlen ablesen.

Mehrbedarf kostet meist extra

Zur Frage der Kostenübernahme für Verpflegung, Spezialnahrung oder Windeln gibt es – man ahnt es schon – wiederum nur eine einzige Antwort: Es kommt drauf an. Allgemein lässt sich sagen, dass Dinge wie Verpflegung, Feuchttücher oder spezielle Ernährung extra kosten. In einem Tagesmuttervertrag lassen sich diese Fragen aber auch ganz individuell vereinbaren. Gezieltes Nachfragen beim Jugendamt oder bei der avisierten Tagespflegeperson kann hier schnell die gewünschte Klarheit schaffen.

An wen müssen die Eltern zahlen?

Die Zahlungswege Jugendamt – Eltern und Eltern – Jugendamt sind strikt zu trennen. Es ist also nicht so, dass die Tagesmutter nur die um den Elternbeitrag gekürzte Geldleistung vom Jugendamt erhält und der Restbetrag durch die von Eltern an die Tagesmutter zu zahlenden Elternbeitrag abgedeckt wird. Die Tagespflegeperson hat in jedem Fall einen Anspruch auf die ungekürzte „laufende Geldleistung“ nach § 23 SGB VIII, den das Jugendamt direkt an die Tagesmutter zahlt.